Wie wird ein Betrieb Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb?

Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme am Eurogarant-Karosserie-Fachbetriebssystem sind die Eintragung des Betriebes mit dem Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk in die Handwerksrolle sowie die Mitgliedschaft in der zuständigen Karosserie- und Fahrzeugbauer-Innung und damit automatisch auch im ZKF. Die Eurogarant-Zertifizierung ist exklusiv den ZKF-Mitgliedsbetrieben vorbehalten.

ZKF-Mitgliedsbetriebe, die sich für eine Teilnahme am Eurogarant-Karosserie-Fachbetriebssystem interessieren, erhalten die Eurogarant-Antragsunterlagen auf Anfrage in der ZKF-Geschäftsstelle. Wichtig bei Antragstellung ist das vollständige Einreichen der Antragsunterlagen inklusive einer ausführlichen betrieblichen Fotodokumentation und aller erforderlichen Schulungsnachweise. Die wesentlichen Anforderungen zum Download finden Sie auf der rechten Seite.

Nachdem der interessierte Betrieb die Eurogarant-Antragsunterlagen vollständig eingereicht hat, vereinbart der ZKF-Außendienstmitarbeiter einen Besuchstermin, um vor Ort die Voraussetzungen für das Zeichenführungsrecht „Eurogarant“ zu überprüfen und weitere Schritte zu besprechen.

Nach Freigabe durch den ZKF-Mitarbeiter erfolgt die Beauftragung einer Prüforganisation, um zusätzlich zu der ZKF-internen Überprüfung ein weiteres, neutrales Gutachten zu erhalten. Die Überprüfung durch die Prüforganisation schließt die Begleitung einer Schadenreparatur mit ein. Zur Auswahl für den Betrieb stehen zurzeit DEKRA oder TÜV.

Sobald durch DEKRA/TÜV ein positives Protokoll beim ZKF eingereicht wurde und alle weiteren Kriterien erfüllt sind, erfolgt die Anerkennung als Eurogarant-Karosserie-Fachbetrieb.