Regelmäßige Überprüfung
Eurogarant-Karosserie-Fachbetriebe werden regelmäßig in einem Zeitraum von 12 bis 24 Monaten durch den ZKF-Außendienstmitarbeiter überprüft. Bei diesen Eurogarant-Wiederholungsprüfungen wird kontrolliert, ob alle Eurogarant-Anforderungen weiterhin erfüllt sind. Auch nutzt der ZKF den Besuch, um den Betrieb im Dialog vor Ort über Aktuelles aus der Branche zu informieren und um sich selbst ein praxisnahes Bild aus den Werkstätten zu verschaffen. Die Prüftermine erfolgen in der Regel in vorheriger Absprache mit dem Betrieb. Allerdings behält sich der ZKF das Recht vor, vereinzelt auch unangekündigte Stichproben in den Betrieben durchzuführen.
Sollten sich zwischenzeitlich Änderungen bezüglich der Eurogarant-Kriterien (wie z. B. Veräußerung, Verpachtung oder Umbau) ergeben, ist es notwendig, dass der Betrieb den ZKF rechtzeitig davon in Kenntnis setzt, um einen reibungslosen Ablauf der Wiederholungsprüfung zu gewährleisten.
Neu seit 2016 ist, dass der Betrieb die Möglichkeit hat, die Eurogarant-Wiederholungsprüfung durch die DEKRA durchführen zu lassen. Im Zuge der Zertifizierung „DEKRA-geprüfter Karosserie- und Lackierfachbetrieb“ hat DEKRA ein Zusatzmodul entwickelt, um alle Eurogarant-Forderungen ebenfalls abzudecken.
Die Zusammenarbeit des ZKF mit der DEKRA hat den Hintergrund, den Eurogarant-Betrieben, die gleichzeitig auch Partner von verschiedenen Versicherungen und Schadenlenkern sind, die über DEKRA prüfen lassen, erheblichen Zeitaufwand durch Mehrprüfungen zu ersparen. Die Überprüfung der DEKRA setzt sich zusammen aus einer Grundprüfung, der so genannten Zertifizierung „DEKRA-geprüfter Karosserie- und Lackier-Fachbetrieb“, und einem zusätzlichen Prüfmodul.
Der Eurogarant-Betrieb hat das Wahlrecht, ob die Eurogarant-Wiederholungsprüfung durch DEKRA oder durch den ZKF-Außendienstmitarbeiter durchgeführt wird. Wichtig hierbei ist, dass der Betrieb seinen Wunsch, über DEKRA geprüft zu werden, rechtzeitig dem ZKF mitteilt. Die Beauftragung der DEKRA erfolgt ausschließlich über den ZKF.